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BGH, 04.05.1966 - IV ZB 147/66 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtswirksamkeit der so genannten diplomatischen Klausel - Ausschluss von Bewohnern eines Staates ohne diplomatische Beziehungen zur BRD auf Grund politischer Erwägungen - Klage zur Verbesserung einer Entschädigung wegen Gesundheitsschadens nach dem ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58
Diplomatische Klausel
Auszug aus BGH, 04.05.1966 - IV ZB 147/66
In BVerfGE 13, 31 sei ausgesprochen, daß politische Erwägungen den Ausschluß aller Personen, die in Staaten ohne diplomatische Beziehungen mit der Bundesrepublik leben, rechtfertigen können. - BGH, 23.03.1966 - IV ZR 14/65
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.05.1966 - IV ZB 147/66
Der erkennende Senat hat die Rechtswirksamkeit der sogenannten diplomatischen Klausel in § 238 a BEG mit seinem für das Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs bestimmten Urteil vom 23. März 1966 - IV ZR 14/65 - bejaht.